Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen “Cat’s INN“
§ 1 Vereinszweck
Der Verein Cat’s INN mit Sitz in Frutigen (nachfolgend Verein) will herrenlosen Katzen eine Anlaufstelle und ein vorübergehendes Daheim bieten, damit die Zeit, bis ein definitives Zuhause gefunden ist, möglichst stressfrei und in katzengerechter Atmosphäre überbrückt werden kann. Auch übernimmt der Verein die Aufgabe einer Mutterkatze, sollte diese aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage sein, sich um ihre Jungtiere zu kümmern.
§ 2 Aufnahme herrenloser Katzen
Herrenlose Findlinge, die beim Verein abgegeben werden, werden entwurmt, von Parasiten befreit, kastriert, gechippt und geimpft.
Wenn jemand seine Katze dem Verein abgeben möchte, muss er eine schriftliche Verzichtserklärung unterzeichnen.
§ 3 Definition herrenlose Katze
Gemäss der schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ) hat der rechtmässige Eigentümer der Katze zwei Monate Zeit, sich zu melden und seine Katze heraus zu verlangen. Erst nach Ablauf dieser zwei Monate gilt eine Katze als herrenlos.
§ 4 Vorgehen
Wird eine herrenlose Katze beim Verein abgegeben, wird sie medizinisch untersucht und erhält, falls notwendig, eine Therapie.
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Der Verein schreibt die abgegebene Katze bei der STMZ aus, macht einen Aufruf im Radio, hängt Plakate in der Tierarztpraxis Lindenmatte auf und startet einen Aufruf in den sozialen Medien.
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Meldet sich der rechtmässige Eigentümer, wird ihm die Katze zurückgegeben. Dem rechtmässigen Eigentümer wird nahegelegt, für die entstandenen Kosten aufzukommen.
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Meldet sich der rechtmässige Eigentümer nicht, wird die Katze an Dritte weitervermittelt. Der Verein Cat’s INN übernimmt in diesem Fall die angefallenen Kosten des Tierarztes für Chippen, Impfen und Entwurmen. Die Katze wird gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 350.00 an die übernehmende Person abgegeben. Dieser Unkostenbeitrag kommt in die Vereinskasse und somit anderen herrenlosen Katzen zugute.
§ 5 Übernahmekonditionen
Personen, welche eine Katze vom Verein übernehmen möchten, haben in erster Linie ein Bewerbungsformular auszufüllen und anschliessend, wenn das Bewerbungsformular vom Verein gutgeheissen wurde, einen Vermittlungsvertrag abzuschliessen. Alle Katzen, welche zur Vermittlung freigegeben sind, wurden tierärztlich untersucht, vollständig geimpft, gechippt und regelmässig entwurmt. Die Abholung erfolgt vor Ort beim Verein. Unter Umständen kann ein Zubringdienst vereinbart werden.
§ 6 Schwerkranke Katzen
Ist eine Katze schwerkrank und kann nicht mehr vermittelt werden, behält sich der Verein vor, die Katze nach Ablauf der 2 Monate einzuschläfern, um ihr weiteres Leiden zu ersparen.
§ 7 Datenschutz
Personen, die eine Katze übernehmen, erklären sich damit einverstanden, dass personen- und sachbezogene Daten in die Kundendatei des Vereins aufgenommen werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. In Notfällen dürfen sachdienliche Daten zum Beispiel an den Tierarzt weitergegeben werden. Der Verein behält sich das Recht vor, Fotos der Katzen auf seiner Website zu veröffentlichten. Mehr dazu unter Datenschutzerklärung https://cats-inn.ch/datenschutz